Artikel zum Thema: Verzugszinsen
Maßnahmenpaket gegen die Corona-Krise VI: Ratenzahlungen und Beitragsstundungen in der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ermöglicht Unternehmern, Landwirten und Selbständigen, die durch das Corona-Virus von Geschäftseinbußen und Zahlungsschwierigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind, dass die Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag gestundet oder in Raten bezahlt werden...
Coronavirus: ÖGK - Beitragsstundung und Verzugszinsenverzicht für betroffene Unternehmen
Der Nationalrat hat am 20.03.2020 wesentliche Zahlungserleichterungen für die österreichischen Betriebe beschlossen. Damit wird die ÖGK Dienstgebern, die aufgrund des Corona-Virus mit Engpässen bei der Liquidität oder gar dem gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel kämpfen müssen, helfend zur Seite stehen....
Coronavirus: Sonderregelungen und Hilfsmaßnahmen für vom Coronavirus betroffene Unternehmen
Das SARS-CoV-2-Virus (2019 neuartiges Coronavirus ) hält die Welt in Atem. Um auch die drastischen wirtschaftlichen Folgen , welche durch die Bekämpfung von Corona hervorgerufen werden, in den Griff zu bekommen, haben die österreichischen Behörden bereits unterstützende Maßnahmen für die Wirtschaft auf...
Zahlungsverzugsgesetz - pünktlich zahlen zahlt sich aus
Das Mitte März 2013 in Kraft getretene Zahlungsverzugsgesetz sieht strengere Konsequenzen bei nicht fristgerechter Bezahlung vor und soll dazu beitragen, die bei dem Gläubiger durch die Verzögerung hervorgerufenen Kosten zu verringern . Eine wesentliche Neuerung gilt bei Banküberweisungen zwischen Unternehmern (...
Verzugszinsen für Sozialversicherungsbeiträge 2013
Für Beitragsrückstände zur Sozialversicherung sind im Jahr 2013 Verzugszinsen von 8,38% p.a. zu entrichten. Die 8,38% ergeben sich aus dem Basiszinssatz zum 31.10.2012 (von 0,38%) zuzüglich 8% . Zur Vermeidung dieser sehr teuren Zinsen sowie sonstiger unangenehmer Folgen sollten Sozialversicherungsbeiträge...
Schuldnerverzug und Pfandrecht
Schuldnerverzug Schuldnerverzug bedeutet, dass der Schuldner den Vertrag nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort und / oder auf die bedungene Weise erfüllt. Beim objektiven Verzug fehlt das Verschulden des Schuldners. Der Gläubiger hat zwei Möglichkeiten: er kann entweder weiterhin auf Vertragserfüllung...