Artikel zum Thema: Arztbesuch
Nicht alle Ausgaben für eine 24h-Pflege sind eine "außergewöhnliche Belastung"
Bei einer Betreuung von Pflegebedürftigen zu Hause sind die damit verbundenen Aufwendungen wie bei einer Heimbetreuung ab Bezug von Pflegegeld der Pflegestufe 1 als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Alternativ kann der Pflegebedarf auch durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Dabei können alle im...
Arztbesuch im Krankenstand muss dem Arbeitgeber angekündigt werden
Der Krankenstand dient der Genesung des Arbeitnehmers und ist daher mit gewissen Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers verbunden. Bedeutend ist dabei, dass sich der Arbeitnehmer schonen soll und daher auch der Aufenthalt außerhalb seines Zuhauses - abgesehen z.B. von Arztbesuchen bzw. wenn es der Heilung förderlich...