Artikel zum Thema: Krankenstand
Wiedereingliederungsteilzeit für die frühere Rückkehr an den Arbeitsplatz
Die Wiedereingliederungsteilzeit (WET) stellt eine seit 1. Juli 2017 mögliche Präventivmaßnahme dar, welche die Verschlimmerung, das Fortschreiten oder das Wiederaufleben einer Krankheit verhindern soll. Im Vordergrund steht dabei der Verbleib bzw. die Rückkehr ins Berufsleben . Die WET basiert auf einer...
Der steuerrechtliche Monatsteiler zur Ermittlung der Urlaubsrückstellungen ist auch nach UGB angemessen
Sofern Dienstnehmer ihren Urlaubsanspruch bis zum Abschlussstichtag nicht zur Gänze verbraucht haben, ist für die künftige Konsumation der Urlaubstage eine Rückstellung zu bilden . Unstrittig ist, dass die Berechnung der Urlaubsrückstellungen auf Basis des Entgelts , das u.a. laufende Bezüge, anteilige...
Arztbesuch im Krankenstand muss dem Arbeitgeber angekündigt werden
Der Krankenstand dient der Genesung des Arbeitnehmers und ist daher mit gewissen Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers verbunden. Bedeutend ist dabei, dass sich der Arbeitnehmer schonen soll und daher auch der Aufenthalt außerhalb seines Zuhauses - abgesehen z.B. von Arztbesuchen bzw. wenn es der Heilung förderlich...
OGH schützt Arbeitnehmer bei Urlaubsvorgriff
Falls einmal der Resturlaub eines Jahres nicht mehr für die geplante längere Reise ausreicht, kann durch einen Urlaubsvorgriff Abhilfe geschaffen werden. Ein Urlaubsvorgriff führt zwar im Regelfall nicht zu mehr Urlaub, jedoch bietet er dem Arbeitnehmer erhöhte Flexibilität in der Verwendung seiner Urlaubstage...
Antritt einer Urlaubsreise während des Krankenstands rechtfertigt Entlassung
Während des Krankenstands soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer – sofern nicht eine Ausnahmesituation vorliegt – in Ruhe lassen, damit seine Genesung möglichst rasch voranschreitet und die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Ebenso ist auch der Arbeitnehmer dazu angehalten, sich entsprechend zu schonen...
Auskunftspflicht während des Krankenstands in Ausnahmefällen möglich
Während des Krankenstands ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu tun um baldmöglichst gesund und wieder arbeitsfähig zu werden. Gegenteiliges Verhalten kann – etwa wenn gegen ärztliche Anweisungen verstoßen wird – im Extremfall Vertrauensunwürdigkeit begründen und ernste Konsequenzen...