Maßnahmen vor Jahresende 2017 - Für Arbeitgeber
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier ) 365 €; Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €; Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur Beseitigung von Katastrophenschäden; Kostenlose oder...


Maßnahmen vor Jahresende 2017 - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.17 entrichtet werden, damit sie 2017 von der Steuer abgesetzt werden können. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und...
Maßnahmen vor Jahresende 2017 - Für alle Steuerpflichtigen
(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung) können die Topfsonderausgaben noch bis 2020...


Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Multilaterale Instrument
Anfang Juni 2017 haben 68 Staaten, neben Österreich alle EU- und EWR-Staaten mit Ausnahme von Estland, in Paris das sogenannte Multilaterale Instrument (MLI) unterzeichnet. MLI steht für "Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting" und soll es...
Besteuerung sonstiger Bezüge ist beim Anrechnungshöchstbetrag zu berücksichtigen
Wird ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger gleichzeitig auch in einem anderen Land steuerpflichtig, droht grundsätzlich Doppelbesteuerung , da die im Ausland erzielten Einkünfte nicht nur dort, sondern auch in Österreich besteuert würden. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bieten hier Schutz und sehen...


Zeitpunkt des endgültigen Insolvenzverlustes erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens
Sogenannte " internationale Schachtelbeteiligungen " i.S.d. § 10 Abs. 2 KStG haben die Besonderheit, dass Veräußerungsgewinne , Veräußerungsverluste und sonstige Wertänderungen grundsätzlich außer Ansatz bleiben , sofern nicht nach Abs. 3 zur Steuerpflicht der Beteiligung optiert wurde....